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MrSchnell

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1

Mittwoch, 29. März 2006, 15:13

Unfall Schuldfrage ?!?!?!?!?

Hallo!
Ein Kumpelvon mir Hatte am Freitag ein Unfall nun ist die Schuldfrage noch nciht so ganz geklärt. Ich habe mal eine Skizze angefertigt um sich den Überblick leichter zu machen.

Zu der Skizze:

Blaue Auto war mien Kumpel fuhr nach links mit ca. 15 km/h Plötlich kam hinter dem Bulli ( in der Zeichnung Grün eingezeichnet) ein Renault raus der die PARKFLÄCHE überquerthat um auf kürzestem weg zu ausfahrt zu kommen.

er Überah den Renault und denn hatte es auch schon geknallt. zum Bremsen war keine zeit mehr weil wagen nciht gesehen.
Die frau kam auch einfach so von links raus ohne großartig zu gucken ob jemand kommt oder nciht nur kann man sowas ja schlecht nachweisen.

Nun ist die komplette schuld frage noch cniht raus. im Internet sieht man zwar gleiche fälle allerdings immer mit verschiedenen meinungen.. was mient ihr oder hatte einer von euch schonmal sowas.. wer bekommt nun die schuld...

Eigentlich ist auf Parkplätzen ja Schrittgeschwindigkeit ( 5-7 km/h) aber ich habe auch gerade von einem Urteil gelesen wo stand das auf parkplätzen ca. 10 km/h ist.. wo er dann ja nur 5 km/h drüber wäre.. ?????
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  • Unfall.jpg (81,98 kB - 73 mal heruntergeladen - zuletzt: 27. Januar 2012, 19:22)
mfg
MrSchnell

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a.C.k

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2

Mittwoch, 29. März 2006, 15:18

das rote auto war dein kumpel, oder? das blaue fährt ja über die parplätze ?(

wenn dein kumpel auf der "fahrbahn" war und die dame quer gefahren ist würde ich ihr erstmal die schuld zusprechen. aber das ist jetzt mein bauchgefühl ohne rechtliche grundlagen....

Timekiller

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3

Mittwoch, 29. März 2006, 15:19

Ich glaube auf nem parkplatz hat man oft ne Teilschuld, unabhängig von der Konstenlation. War die Polizei da?
__________________________________________________________________
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- Kaiser Wilhelm II. (1859-1941)

MrSchnell

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4

Mittwoch, 29. März 2006, 15:22

Polizei war vor ort.. die sagten erstmal das mien kumpel die aleinige schuld kriegen wrde weil die meinten er wäre VIEL zu schnell gefahren .. als der sachverständiger von der Polizei da war und die Fotos gemacht hat sagten sie das es aus Polizeilicher sicht eine 50:50 Unfallschuld zutreffend wird..
die frage ist nun nur wie die Versicherung das sieht .. der schaden bei beiden autos beläuft sich auf 7.500 Euro.
mfg
MrSchnell

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DasKlee

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5

Mittwoch, 29. März 2006, 15:58

Zitat

Original von Timekiller
Ich glaube auf nem parkplatz hat man oft ne Teilschuld, unabhängig von der Konstenlation. War die Polizei da?


kennn ich auch so - zumindest wenn ein schaden bei schrittgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre. wenn du schritt fährst und dir knallt einer in die seite, während du dran vorbeirollst, dann hattest du so oder so keine chance und bist nicht schuld

zieht einer vor dir raus und du hättest bei schritt bremsen können, haste mitschuld wegen unangepasster geschwindigkeit - egal ob er wie blind aus der lücke kommt

Franky

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6

Mittwoch, 29. März 2006, 16:25

die ganzen spekulationen haben eh kaum sinn. deshalb direkt zum Anwalt und berraten lassen.

Gibt es Zeugen, etc.? Eigentlich sollte er auf keinen Fall mehr als 50% Schuld bekommen. Bei mir hat die Polizei auch schonmal gesagt, dass ich schuld wäre. Am Ende sahs aber anders aus.
---> Poizei ist nur dazu da die Fakten am Unfallort zusammenzutragen. Die Schuldfrage wird dann von der Versicherung geklärt. Und da läuft in dem Fall ohne nen Anwalt nix.

Kibuze

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7

Mittwoch, 29. März 2006, 16:32

Anwalt find ich auch am besten. Hatte vor halben jahr nen unfall... war morgens dunkel, ne frau ist ploezlich auf die strasse gelaufen... ich voll gebremst und schwach erwischt...( Bein gebrochen; bei 50 km/h waere viel mehr passiert)...

Ich sass bei der Polizei und der Bulle zu mir: "Ueberleg doch mal! Wenn das ein Kind gewesen waere dann waer das jetzt tot!"

Ich im schock nix geantwortet, weil ich bis dahin ueberhaupt nicht an meine Schuld gedacht habe... Die haben mich ohne zu Fragen gleich abgestempelt!!!!!!

!!!Dann mit Anwalt und richtiger Beweisaufnahme wurde ich von aller Schuld freigesprochen!!!

Ueberlegt mal: ohne Anwalt waere ich jetzt wegen varlaessiger Koerperverletzung verurteil und haette keine Schein mehr...


ALSO IMMER ANWALT...

DasKlee

unregistriert

8

Mittwoch, 29. März 2006, 16:38

Zitat

Original von Franky
Die Schuldfrage wird dann von der Versicherung geklärt. Und da läuft in dem Fall ohne nen Anwalt nix.


streng genommen vom gericht, nicht von der versicherung - die drückt sich nur gern vor zahlungen bevor die schuldfrage fest steht
wenn aber der gutachter feststellt, dass du nicht hättest bremsen können, egal wie langsam, dann wird die auch aussergerichtlich einlenken

anwalt ist bei unfällen IMMER hilfreich - was glaubste wie oft ich probleme bei versicherungen habe und unsre kunden am ende mahne, weil die versicherung vom gegner nicht gezahlt hat - dann sind die der arsch und müssen zahlen, weil der auftraggeber nie die versicherung, sondern immer der geschädigte ist

im nachhinein zum anwalt rennen geht zwar auch noch, ist aber deutlich komplizierter - deswegen immer anwalt holen - den muss bei schuldlosigkeit sogar die versicherung vom gegner zahlen

MrSchnell

Fortgeschrittener

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9

Mittwoch, 29. März 2006, 17:14

joa anwalt iss ja nett und schön aber was wenn keine Rechtschutz besteht ?(
mfg
MrSchnell

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HappyFragga

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10

Mittwoch, 29. März 2006, 17:19

Zitat

Original von DasKlee
zieht einer vor dir raus und du hättest bei schritt bremsen können, haste mitschuld wegen unangepasster geschwindigkeit - egal ob er wie blind aus der lücke kommt


Da würd ich nicht drauf wetten an deiner Stelle.

Arbeitskollegin von mir hatte mal was ähnliches, allerdings auf offener Straße.
Sie fuhr auf einer Hauptstraße im Ort entlang.
Von rechts kam eine Straße auf diese Hauptstraße.
Dort stand eine Frau mit ihrem Fahrzeug und wollte auf die Hauptstraße.
Wie es so kommt, Madame fährt einfach urplötzlich drauf los und erwischt meine Kollegin ab ca Mitte des Auto's seitlich. War vom Schaden her sehr schön zu erkennen.
Madame war aber felsenfest davon überzeug, nicht schuld zu sein.
Das ganze landete schliesslich vor Gericht.
Und ob mans glaubt oder nicht, meine Kollegin bekam ne Teilschuld.

Wieso hab ich bis heute nicht verstanden
"People say
"Shit happens"
And it does
To me
All the time
People say
"Things will look different
in the morning"
And they do:
Worse
People say
Life can be great"
And it is
But not for me

DasKlee

unregistriert

11

Mittwoch, 29. März 2006, 17:36

Zitat

Original von HappyFragga

Zitat

Original von DasKlee
zieht einer vor dir raus und du hättest bei schritt bremsen können, haste mitschuld wegen unangepasster geschwindigkeit - egal ob er wie blind aus der lücke kommt


Da würd ich nicht drauf wetten an deiner Stelle.

Arbeitskollegin von mir hatte mal was ähnliches, allerdings auf offener Straße.
Sie fuhr auf einer Hauptstraße im Ort entlang.
Von rechts kam eine Straße auf diese Hauptstraße.
Dort stand eine Frau mit ihrem Fahrzeug und wollte auf die Hauptstraße.
Wie es so kommt, Madame fährt einfach urplötzlich drauf los und erwischt meine Kollegin ab ca Mitte des Auto's seitlich. War vom Schaden her sehr schön zu erkennen.
Madame war aber felsenfest davon überzeug, nicht schuld zu sein.
Das ganze landete schliesslich vor Gericht.
Und ob mans glaubt oder nicht, meine Kollegin bekam ne Teilschuld.

Wieso hab ich bis heute nicht verstanden


so isses im allgemeinen - allerdings kommts immer drauf an, was man wie sagt
wenn in der verhandlung oder zu den polizisten ne aussage wie 'auf einmal seh ich die losfahren' oder 'ich hab schon gedacht, dass die gleich losfährt, so wie die da rumgeschaut hat' fällt, dann hat man schon mitschuld

Pirat

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12

Mittwoch, 29. März 2006, 18:20

passt gerade zum thema

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/fa…platzunfall.php
Besonders den Abschnitt besondere Rücksichtnahme lesen ;)

Zitat

Parkplatzunfall - wer ist schuld?

Haftungsverteilung bei Parkplatzunfällen

Frau Eilig hatte im Einkaufszentrum für das Wochenende eingekauft. Sie fuhr mit ca. 15 km/h auf dem Kundenparkplatz mit ihrem PKW in Richtung Ausfahrt, als Herr Gemächlich mit seinem Fahrzeug rückwärts aus einer Parkbucht herausfuhr und mit dem Heck seines Fahrzeugs gegen die Seite des PKW der Frau Eilig prallte. Ein alltäglicher Unfall, der für die Beteiligten die Frage aufwirft, wer für den Schaden aufzukommen hat.

Frau Eilig war der Meinung, dass Herr Gemächlich an allem schuld sei, weil er ihr Vorfahrtsrecht verletzt habe. Deshalb sei dessen Haftpflichtversicherung auch verpflichtet, für ihren Schaden voll aufzukommen. Frau Eilig irrt.

Wer Vorfahrt hat, wie man sich beim Rückwärtsfahren verhalten muss und mit welcher Geschwindigkeit man fahren darf, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Die Gerichte gehen fast einhellig davon aus, dass die Straßenverkehrsordnung auch auf Firmen-, Werks- oder Kundenparkplätzen von Einkaufszentren gilt, selbst wenn eine entsprechende Hinweistafel ("Hier gilt die Straßenverkehrsordnung") fehlt.

Die Gerichte wenden allerdings die Straßenverkehrsordnung auf allgemein zugänglichen Parkplätzen mit gewissen Einschränkungen an: So werden die üblichen Fahrspuren auf den Parkplätzen nicht als "Straßen" angesehen, die dem fließenden Verkehr dienen und auf denen man Vorfahrt haben kann, sondern als Aufteilung des Parkplatzes in Parkflächen. Die Regeln über die Vorfahrt finden deshalb auf Parkplätzen nur in Ausnahmefällen Anwendung, nämlich dann, wenn die Fahrbahnen nach ihrer Markierung, Breite und Beschaffenheit unmissverständlich Straßencharakter aufweisen.
;)
Die Gerichte gehen in ihren Entscheidungen davon aus, dass die Fahrspuren auf Parkplätzen in erster Linie dazu dienen, den Verkehrsteilnehmern das Suchen von Parkplätzen zu ermöglichen. Deshalb gilt auf Parkplätzen nicht das Vorfahrtsrecht, sondern der Grundsatz besonderer Rücksichtnahme (§ 1 StVO) mit der Folge, dass dort nur mit Schrittgeschwindigkeit von höchstens 10 km/h und in ständiger Bremsbereitschaft gefahren werden darf. Da Frau Eilig etwas schneller fuhr, wird sie eine Mithaftung an dem Verkehrsunfall treffen.

Eine Haftung trifft aber selbstverständlich auch Herrn Gemächlich, weil er rückwärts aus der Parkbucht ausfuhr, ohne auf den Vorrang des fließenden Verkehrs zu achten. Wenn beim Rückwärtsfahren etwas passiert, spricht bereits der Anschein für ein Verschulden desjenigen, der rückwärts gefahren ist. Von dem Rückwärtsfahrenden wird immer, also auf normalen Straßen wie auf Parkplätzen, ein Höchstmaß an Sorgfalt verlangt. Wer rückwärts ausparkt, hat nicht nur darauf zu achten, dass der Gefahrraum hinter ihm frei ist und frei bleibt, sondern er muss auch bremsbereit sein, um erforderlichenfalls sofort anhalten zu können. Diese Pflicht hat Herr Gemächlich verletzt.

Nachdem in unserem Fall auf Seiten beider Unfallbeteiligter Pflichtverletzungen vorliegen, stellt sich die Frage, wie die Haftung unter ihnen zu verteilen ist. Im vorliegenden Fall werden sich die Beteiligten darauf einrichten müssen, dass Herr Gemächlich den höheren Haftungsanteil zu tragen haben wird, weil er rückwärts fuhr. Sein Haftungsanteil dürfte bei 2/3 liegen (OLG Stuttgart NJW-RR 90, 670). Das bedeutet, dass Frau Eilig 1/3 ihres Schadens selbst tragen muss und dass ihre Haftpflichtversicherung Herrn Gemächlich 1/3 seines Schadens zu ersetzen hat.

Auch wer auf straßenähnlich ausgebauten sich kreuzenden Fahrspuren eines Parkplatzes von rechts kommt, kann nicht darauf vertrauen, dass er bei einer Kollision mit einem von links kommenden "wartepflichtigen" Fahrzeug, seinen Schaden zu 100 % ersetzt bekommt. Meist wird zu seinen Lasten berücksichtigt, dass er nicht mit Schrittgeschwindigkeit und in steter Bremsbereitschaft gefahren ist, so dass er unter Umständen auch ohne Verschulden aus dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr einen Haftungsanteil von ca. 20 % selbst tragen muss.

Bei Parkplatzunfällen wird meist von einem der Unfallbeteiligten behauptet, er habe zum Zeitpunkt der Kollision mit seinem Fahrzeug bereits gestanden; da der andere aufgefahren sei, trage dieser die Alleinschuld an dem Unfall. Wer seinen Schaden voll ersetzt haben will, muss auch den Beweis führen, dass der Unfallgegner zum Kollisionszeitpunkt nicht gestanden hat. Dies ist meist nicht möglich.

Bleibt der Unfallhergang ungeklärt und sind die Pflichtverletzungen der Unfallbeteiligten in etwa gleichwertig, beispielsweise weil beide nicht mit Schrittgeschwindigkeit und ständiger Bremsbereitschaft gefahren sind, dann kommen die Gerichte meist zu einer Schadensteilung, mit der Folge, dass beide Beteiligten im Endeffekt nur 50 % ihres Schadens ersetzt bekommen und auf der Hälfte ihres Schadens "sitzen bleiben". Dies sollte für Autofahrer ein beachtenswerter Grund sein, bei Fahrten auf Parkplätzen langsam zu fahren und höchste Aufmerksamkeit walten zu lassen.

Autor: Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus van der Velden
19.10.2004
HERZKLOPFEN ???

~JapanStyleZ~