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MrBuRNz

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1

Dienstag, 21. März 2006, 19:17

Autobahnfrage

Mal angenommen ich wechsel von einer Autobahn auf die andere. Auf der Autobahn wo ich war galt 100 Km/h. Nun hab ich ne Ausfahrt genommen und bin auf ner anderen Bahn aber da ist weit und breit kein Geschwindigkeitsschild zu sehn. Weder eins was die Geschwindigkeit beschränkt noch eins was freie Fahrt gibt. Wieviel darf ich dann fahrn?

Gruß
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Franky

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2

Dienstag, 21. März 2006, 19:48

wenn nach einer Auffahrt (und auch ein Autobahn Kreuz/ Dreieck zählt dazu) kein Schild steht, dass die Geschwindigkeit begrenzt, dann ist dort freigegeben.

Angabe natürlich ohne Gewähr :D

acci78

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3

Dienstag, 21. März 2006, 20:12

i don't think so franky.....

ausserhalb von ortschaften, baulich getrennte fahrbahnen, ist glaub ich 120km/h.

hab keine lust nachzuschauen, aber ich denke das ist richtig......

Franky

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4

Dienstag, 21. März 2006, 20:21

nee nee, auf Autobahnen gilt generell Richtgeschwindigkeit 130 km/h. Deshalb steht auch an den Grenzen ein Übersichtsschild auf dem hinter dem Autobahnzeichen 130 km/h auf blauem Grund steht.

Timekiller

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5

Dienstag, 21. März 2006, 20:23

Zitat

Original von Franky
wenn nach einer Auffahrt (und auch ein Autobahn Kreuz/ Dreieck zählt dazu) kein Schild steht, dass die Geschwindigkeit begrenzt, dann ist dort freigegeben.

Angabe natürlich ohne Gewähr :D


so ist es!
__________________________________________________________________
"Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist nur eine vorübergehende Erscheinung."
- Kaiser Wilhelm II. (1859-1941)

targagünni

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6

Dienstag, 21. März 2006, 21:15

Zitat

Original von acci78
i don't think so franky.....

ausserhalb von ortschaften, baulich getrennte fahrbahnen, ist glaub ich 120km/h.

hab keine lust nachzuschauen, aber ich denke das ist richtig......


Hi
baulich getrennte Straßen zweispurig ,ist die Geschwindigkeit wie auf der Autobahn, also offen, außer es steht ein Schild für eine Geschwindigketsbegrenzung. :]

maddin

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7

Dienstag, 21. März 2006, 22:02

Zitat

Original von targagünni

Zitat

Original von acci78
i don't think so franky.....

ausserhalb von ortschaften, baulich getrennte fahrbahnen, ist glaub ich 120km/h.

hab keine lust nachzuschauen, aber ich denke das ist richtig......


Hi
baulich getrennte Straßen zweispurig ,ist die Geschwindigkeit wie auf der Autobahn, also offen, außer es steht ein Schild für eine Geschwindigketsbegrenzung. :]


Richtig. Und eine RIchtgeschwindigkeit ist nur eine Empfehlung. Bei einer Richtgeschwindigkeit von 130 darf man also trotzdem 300 fahren. :]

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8

Dienstag, 21. März 2006, 23:15

Das gillt übrigends auch wenn man auf der Autobahn an einem Zubringer vorbeifährt und kein Schild da steht.
Also man muss noch nichtmal die Autobahn wechseln. :D

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9

Mittwoch, 22. März 2006, 00:22

So ist das. Aber mal eine andere Frage.

Ist ja allgemein bekannt, dass man auf dem Beschleunigungsstreifen schneller fahren darf als das Fahrzeug links neben einem. In diesem spezielle Fall ist also RECHTS Überholen erlaubt.

Aber wie ist es auf Verzögerungsstreifen? Oder noch wichtiger: Zum Beispiel vor Autobahndreiecken wenn sich die Bahn in 2 Autobahnen aufteilt und in der Mitte durch besonders dicke Streifen abgegrenzt sind. Darf ich dann z.B. auf den beiden rechten Spuren schneller fahren als auf den linken? Wäre an sich ja logisch sonst müsste man da ja ständig 80 fahren weil die LKWs auf der anderen Bahn nicht mehr schaffen und man sie nicht überholen darf.

Ist klar was ich meine? Also wie sieht das da aus?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Schleudertrauma« (22. März 2006, 16:40)


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10

Mittwoch, 22. März 2006, 01:00

Ja, das interessiert mich auch.

Ich habe mal ne Polizeidoku gesehen wo die jemand rausgeholt haben weil er das gemacht hat.

Aber andereseits habe ich gehört das ab da wo dicke Markierungen kommen,
das als eine gesonderte Autobahn gilt und deswegen nicht als überholen gilt.

?( ?( ?(

Belfi

Anfänger

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11

Mittwoch, 22. März 2006, 08:25

Zitat

Original von Schleudertrauma
So ist das. Aber mal eine andere Frage.

Ist ja allgemein bekannt, dass man auf dem Beschleunigungsstreifen schneller fahren darf als das Fahrzeug links neben einem. In diesem spezielle Fall ist also links Überholen erlaubt.

Aber wie ist es auf Verzögerungsstreifen? Oder noch wichtiger: Zum Beispiel vor Autobahndreiecken wenn sich die Bahn in 2 Autobahnen aufteilt und in der Mitte durch besonders dicke Streifen abgegrenzt sind. Darf ich dann z.B. auf den beiden rechten Spuren schneller fahren als auf den linken? Wäre an sich ja logisch sonst müsste man da ja ständig 80 fahren weil die LKWs auf der anderen Bahn nicht mehr schaffen und man sie nicht überholen darf.

Ist klar was ich meine? Also wie sieht das da aus?


Auf Verzögerungsstreifen ist das "Rechts Überholen" verboten !!!

Wenn sich die AB teilt , darf auch hier auf den rechten Spuren schneller als auf den Linken gefahren werden.

Das gleiche gilt dann, wenn sich auf den Linken Spuren eine Schlange gebildet hat und auch, bei mehrspuriger Straße mit Richtungspfeilen (vglb. mit der "getrennten" AB!)

So long,
Greetz Belfi
kommt noch

DasKlee

unregistriert

12

Mittwoch, 22. März 2006, 08:29

Zitat

Original von Schleudertrauma
Ist ja allgemein bekannt, dass man auf dem Beschleunigungsstreifen schneller fahren darf als das Fahrzeug links neben einem. In diesem spezielle Fall ist also links Überholen erlaubt.


ist LINKS überholen nicht eh erlaubt? ;)

MrBuRNz

Meister

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13

Mittwoch, 22. März 2006, 08:30

Soweit ich weiss darf man auf dem Verzögerungsstreifen nicht rechts überholen. Wenn sich die Autobahn teilt, d.h. die dicken Streifen da sind darf man rechts mit Vorsicht überholen. Jedenfalls hab ich das so in Erinnerung. Ich überhol trotzdem nicht man kann ja nie wissen ob nicht ein Ortsunkundiger einfach ausschert.

Aufm Beschleunigungsstreifen darf man auf jeden Fall rechts überholen, da man davon ausgehen kann das sich einem dort wohl auch keiner vor die Nase fährt.

Auch ohne Gewähr :P
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MrSchnell

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14

Mittwoch, 22. März 2006, 09:16

Soweit ich weis Ist in Demfall nur rechtüberholen erlaubt wenn auf der AB ein LKW sich genau in der Beschleunigungszone aufhält.


Und eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn ist aufgehoben Sobald eine Auffahrt zur auto bahn ist und kein erneutes Schild zu geschwindigkeitsangabe ist.

Sprich wechselst du die Autobahn und dort steht kein schild darfst du wieder mit 300 Weiterfahren :D
mfg
MrSchnell

PS:Rechtschreib fehler passieren nur durch zu schnelles tippen auf der tastatur

DasKlee

unregistriert

15

Mittwoch, 22. März 2006, 10:20

naja rein theoretisch gilt richtgeschwindigkeit 130 - jeder der schneller fährt kann bei nem unfall als 'fahrlässig' behandelt werden

aber nur wegen schneller als 130 drohen keine punkte

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16

Mittwoch, 22. März 2006, 18:27


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17

Donnerstag, 23. März 2006, 16:41

Darf ich die Homepage vor Gericht zietieren ? :D

Zitat

um eine Straßenbahn zu überholen (Straßenbahnen müssen sogar rechts überholt werden, außer in Einbahnstraßen oder wenn die Schienen ganz rechts verlegt sind)
Krass, ich hab auch Rechts überholt wenn die Schienen ganz rechts verlegt waren.

Deswegen haben die Fußgänger immer so geschrien :)) :)) :))


PS: Das finde ich Megageil: / ¦ \ :lolaway:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lt.Rapman« (23. März 2006, 16:41)