Neues in 2009
Autofahrer müssen sich 2009 auf zahlreiche Neuerungen einstellen. Die wichtigste ist nach Ansicht des ADAC der neue
Bußgeldkatalog, der zum 1. Februar in Kraft treten soll. Vor allem Rasen, Drängeln sowie Alkohol- und Drogenfahrten werden dann deutlich teurer.
Schon am 19. Januar kommt mit dem neuen
Führerscheinrecht das endgültige Aus für den Führerscheintourismus: Ausländische Fahrerlaubnisse gelten dann nicht mehr, wenn zuvor der deutsche Führerschein entzogen wurde. Wann die geplanten Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) wirksam werden, ist noch offen.
Das sind die Themen: weitere
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte,
Lkw-Überholverbot bei schlechtem Wetter, Reduzierung der Verkehrszeichen und neue Regeln für Inlineskater und Segwayfahrer.
Hier weitere wichtige Neuerungen:
- Beim Diesel wird der
Bioanteil von fünf Volumenprozent auf sieben erhöht. Experten gehen davon aus, dass dieser B7 genannte Kraftstoff keine negativen Auswirkungen auf den Motor hat.
- Bis spätestens 31. März 2009 müssen große Lkw ab Baujahr 2000 mit verbesserten
Weitwinkelspiegel nachgerüstet werden.
Neu entwickelte Pkw sowie leichte Nutzfahrzeuge erhalten ab September nur noch dann eine Typgenehmigung, wenn sie mindestens die Abgasnorm Euro 5a erfüllen.
- Die ebenfalls im nächsten Jahr umzusetzende EU-Richtlinie ECE R117 verlangt, dass
Neureifen deutlich leiser werden. Bei Kfz mit On-board-Diagnosesystemen ab Erstzulassung 2006 wird die Abgasuntersuchung (AU) mit der Hauptuntersuchung (HU§29) zusammengelegt. Ab
Erstzulassung April 2006 wird bei der HU zusätzlich die Elektronik überprüft.
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- Auch der Verbraucherschutz wird 2009 gestärkt: Künftig gelten die Vorschriften der
Verbraucherkreditrichtlinie für alle Formen der Finanzierung, also auch für das Leasing. Damit muss der Vertragsinhalt bei Finanzierungsleasingverträgen genauso klar und umfangreich formuliert sein wie bei reinen Darlehensverträgen.
- Im Dezember 2009 tritt eine Verordnung in Kraft, die die Rechte und Pflichten der
Bahnkunden regelt. Die Bundesregierung hat die meisten verbraucherfreundlichen Inhalte allerdings schon zum 1. Oktober 2008 mit dem Gesetz zur Verbesserung der Fahrgastrechte umgesetzt. Wichtigste Neuerung: Bei starker Verspätung gibt es Geld zurück.
- Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen in Deutschland war ursprünglich für 2009 vorgesehen. Derzeit ist allerdings immer noch kein konkreter Umsetzungstermin bekannt. Der ADAC rät: auf Urlaubsreisen trotzdem die Verkehrsregeln des Gastlandes beachten.
- Noch fraglich ist ebenfalls das Gesetz gegen unerlaubte
Telefonwerbung. Geldbußen bis zu 50.000 Euro sollen damit unseriöse Anbieter abschrecken. Die Rufnummer der Werbenden darf nicht unterdrückt werden, da ansonsten eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro droht.
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Ab Dezember 2009 gilt in der EU bei grenzüberschreitenden Verträgen das Recht des Landes, in dem der Verbraucher seinen Sitz hat. Schon deutlich früher, am 11. Januar 2009 tritt die sogenannte
Rom-II-Verordnung (eine EU-Verordnung) in Kraft. Sie regelt, welches Recht bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen im Ausland gilt. Hier hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt, der vorsieht, dass im Wesentlichen das Recht des Staates zur Anwendung kommen soll, in dem der Schaden eingetreten ist.
Turnusgemäß werden in
Italien die Bußgelder zum Jahresanfang dem aktuellen italienischen Lebenshaltungskostenindex angepasst. Die durchschnittliche Erhöhung beträgt rund vier Prozent.
Die
Schweiz tritt als 25. Staat dem sogenannten Schengener Abkommen bei. Damit entfallen die Ausweiskontrollen an den Grenzen. Flugreisende müssen allerdings noch bis Ende März mit Personenkontrollen rechnen.
Sparer müssen nach Inkrafttreten der neuen
Abgeltungssteuer-Regeln vom kommenden Jahr an auf die meisten Kapitalerträge erstmals eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag zahlen. Gegebenenfalls fällt noch Kirchensteuer an.
Nicht erst bei der Steuererklärung, sondern direkt auf ihrem Gehaltszettel dürften Arbeitnehmer im kommenden Jahr eine weitere Änderung bemerken: Der Beitrag zur
Arbeitslosenversicherung soll von derzeit 3,3 Prozent auf dann 2,8 Prozent gesenkt werden. Allerdings wird im Gegenzug der
Krankenversicherungsbeitrag auf einheitlich 15,5 Prozent erhöht
Dezember 2008 Zoll:
Erhöhung der Freimenge für sonstige Waren von bisher 175 Euro für See- und
Flugreisende auf
430 Euro. Bei Personen, die auf einem anderen Verkehrsträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn), beträgt die Freimenge
300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahre wurde die Freimenge unabhängig vom gewählten Verkehrsträger auf 175 Euro festgesetzt. Zusätzlich dürfen noch 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier einfuhrabgabenfrei eingeführt werden. Der Schwellenwert, bis zu dem die Einfuhrabgaben im Reise- oder
Postverkehr vereinfacht festgesetzt werden können (
Pauschalierung), wurde von 350 Euro auf
700 Euro erhöht.
Rechtzeitig vor Weihnachten wurde zum 1. Dezember 2008 die Höchstgrenze für die zollfreie (nicht für die einfuhrumsatzsteuerfreie!) Einfuhr von
Kleinsendungen im Postverkehr von derzeit 22 Euro auf 150 Euro je Sendung erhöht.
Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.
Das bedeutet, dass nur Postsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro vollständig von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit sind.
Ist dieser Wert überschritten, fallen bis zu einem Wert von 150 Euro keine Zölle an. Die Sendung muss jedoch mit dem Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent oder dem reduzierten Satz von 7 Prozent (z.B. bei Büchern) versteuert werden.
bmwi.de
zoll.de
Und hier lol:
Einkaufstouristen können aus Polen ab Januar 2009 deutlich mehr Zigaretten als bisher zollfrei einführen. Die bisherige seit dem EU-Beitritt geltende Sonderregelung, dass nur 200 Zigaretten abgabenfrei pro Person mitgebracht werden dürfen, gilt nur noch bis Ende des Jahres.
Vom 1. Januar an dürften dann 800 Zigaretten zollfrei aus dem Nachbarland mitgeführt werden. Das Hauptzollamt habe festgelegt, dass „eine Person, die Zigaretten verbringen will, mindestens bedingt geschäftsfähig, also sieben Jahre alt sein muss“, sagte ein Zoll-Sprecher.
dpa 14.11.08