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Beiträge: 1 241

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Mein Auto: Opel Astra G

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21

Donnerstag, 18. Oktober 2007, 19:52

Würde das mit dem Spazieren fahren nicht schreiben...

"Sinnloses umherfahren" ist tatsächlich gesetzlich verboten, auch wenn du nicht direkt was kriegst dafür (so kleinlich ist kaum ein Polizist sich auf sowas zu berufen), wirft das irgendwie ein schlechtes Licht auf dich...
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  • »PrElUdE_fAn« ist der Autor dieses Themas

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22

Donnerstag, 18. Oktober 2007, 22:26

Zitat

Original von PapaSchlumpf
Würde das mit dem Spazieren fahren nicht schreiben...

"Sinnloses umherfahren" ist tatsächlich gesetzlich verboten, auch wenn du nicht direkt was kriegst dafür (so kleinlich ist kaum ein Polizist sich auf sowas zu berufen), wirft das irgendwie ein schlechtes Licht auf dich...


was soll ich dann sagen für was ich das auto gebraucht habe ..? um meinen freund heim zu fahren..?
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Backslash

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23

Donnerstag, 18. Oktober 2007, 23:48

zum mcfress, zum aldi, irgendwo hin halt. wenn dich die polizei nicht gefragt hat wos hinging erwähnst du es auch einfach nicht.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Backslash« (18. Oktober 2007, 23:48)


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24

Freitag, 19. Oktober 2007, 12:53

okkk

soo gestern hat mir ein älterer freund gesagt dass ich mich wenn ich eine schriftliche aussage als unschuldiger schuldig machen kann stimmt das..?
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