Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: HondaBoard.de .com .net .org .info das Hondaforum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Smart18

unregistriert

1

Freitag, 18. August 2006, 03:27

6 Personen im Fahrzeug

Hi,
da hondapower.de nicht funktioniert wende ich mich an Euch!
Auf dem Weg zur Disco habe ich eine 6. Person im Fahrzeug mitgenommen.
Dabei wurden wir leider von drei Zeugen beobachtet wie wir die 6. Person im Fahrzeug befördert haben. Darauf hin furh die Polizei bei meinen Elter vor, weil das Fahrzeug auf diese angemeldet ist. Laut meiner Recherche im Bußgeldkatalog fällt dies unter §24 STvG Punkt 97 Personenbeförderung, Sicherungspflichten:

97 Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen was ein Bußgeld von 5 Euro zur Folge hat richtig?

Gegen mich wurde jetzt Anzeige erstattet.

Fällt mein Verstoß unter diesen Punkt, oder nicht?
Was kommt ansonsten auf mich zu?
MfG Martin

Beiträge: 710

Registrierungsdatum: 16. Juni 2005

Mein Auto: Honda Prelude BB9!!

  • Nachricht senden

2

Freitag, 18. August 2006, 03:37

die sollen dir ersmal beweisen das du das warst!!! es gib immernoch die regelung "schlüssel lag auf party ich weiss von nix" und dann is wer anders mit deinem auto gefahren! davon ab mussu nur einspruch erheben! woher wollen die leue wissen das es wirklich du wars im auto bzw das kein zahlendreher im kennzeichen is!! einfach mal einspruch erheben und warten was passiert bei mir hamses fallen gelassen...

skully

Fortgeschrittener

Beiträge: 318

Registrierungsdatum: 12. Dezember 2003

Mein Auto: Accord Coupe V6 CS2

  • Nachricht senden

3

Freitag, 18. August 2006, 06:13

Du musst für so einen Vorfall schon auf frischer Tat ertappt werden.
Kann ja jeder kommen uns sagen: "hey mein Nachbar ist mit 9 Personen in seinem Fahrzeug unterwegs und er ist betrunken". Es liegt im ermessen der Polizei ob sie dem nachgehen. Aber einfach eine Anzeige erteilen ohne dem "corpus delicti" gegen Dich/Deine Eltern ist rechtens nicht in Ordnung.

Selbst wenn es um 5.- EUR geht und Dir der Betrag niedrig erscheint, hast Du mit Einzahlung des Betrages deine Schuld anerkannt.

Smart18

unregistriert

4

Freitag, 18. August 2006, 06:52

Guten morgen,
stimmt ihr habt Recht. Also wir sind zu fünft schon bei der 6. Person angekommen und haben dann erst besprochen wie wir das ganze anstellen. Dabei haben uns 3 Leute wohl belauscht die ein paar Meter entfernt auf einer Mauer saßen. Die 6. Person habe wir dann später erst ohen direkte Zeugen in einer Nebenstraße "eingeladen". Demnach konnten die Zeugen nicht erkennen, wer gefahren ist bzw. weder noch wo soch die 6. Person im Wagen befand. Ich wart mal ab was kommt. Schwester ist gefahren und hat noch Probezeit weiss jetzt net ob die für sie ein Problem werden könnte wegen dem Vorfall, aber wenn ich den richtigen Paragraphen gefunden habe, dann ja nicht.
MfG Martin

Smart18

unregistriert

5

Freitag, 18. August 2006, 07:00

Hi,
hat sonst jemand noch ein Link wie sich das verhält? Denn seit 1.1.2006 darf man ja nur noch so viele Leute mitnehmen wie Anschnallplätze vorhanden sind, in meinem Fall 5. Macht es einen Unterschied, ob man jemanden auf dem Schoß im Fahrzeuginnern mitnimmt, oder ob sich die Person im Kofferraum befindet?
Denn wir hatten die 6. Person im Kofferraum :))
MfG Martin

CivicMaster

Schüler

Beiträge: 62

Registrierungsdatum: 18. August 2006

Mein Auto: BMW 330Ci

  • Nachricht senden

6

Freitag, 18. August 2006, 10:21

hättest du das vor dem 01.05 gemacht, da wars noch erlaubt.

hmm, so isses schlecht.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CivicMaster« (18. August 2006, 10:27)


Smart18

unregistriert

7

Freitag, 18. August 2006, 10:41

Zitat

Original von CivicMaster
hättest du das vor dem 01.05 gemacht, da wars noch erlaubt.

hmm, so isses schlecht.


Ah hat sich das erst zum 1.5. geändert nicht schon zum 1.1.?
MfG Martin

Kibuze

Fortgeschrittener

Beiträge: 451

Registrierungsdatum: 10. Oktober 2005

  • Nachricht senden

8

Freitag, 18. August 2006, 11:11

RE: 6 Personen im Fahrzeug

Zitat

Original von Smart18
Dabei wurden wir leider von drei Zeugen beobachtet wie wir die 6. Person im Fahrzeug befördert haben.


Was waren den das fuer Leute? An deiner Stelle wuerde ich auch einspruch einlegen... Und dann rausfinden wer dich gemeldet hat und den ordentlich die Fresse polieren! Wenn ich Polizist waere und einer wuerde so daherkommen und es waeren keine Kollegen in der Naehe wuerde ich dem gleich die Fresse polieren. Menschen gibt es echt...

CivicMaster

Schüler

Beiträge: 62

Registrierungsdatum: 18. August 2006

Mein Auto: BMW 330Ci

  • Nachricht senden

9

Freitag, 18. August 2006, 11:45

ja, war zum 01.05

Franky

Profi

Beiträge: 564

Registrierungsdatum: 15. Januar 2004

Mein Auto: BB1

  • Nachricht senden

10

Freitag, 18. August 2006, 11:48

Also am Mittwoch abend, hab ich in der Kontrolle mitgehört, das der Polizist gesagt hat, dass das 30€ oder 35€ kostet. Liegt daran, dass die 6te Person nicht ordnungsgemäß angeschnallt sein kann.
Wir hatten Glück denn sie haben ein Auge zugedrückt.
Ich lag da grad noch mit jemand im Kofferraum und konnte deshalb alles mithören :P

Smart18

unregistriert

11

Freitag, 18. August 2006, 11:53

Zitat

Original von Franky
Also am Mittwoch abend, hab ich in der Kontrolle mitgehört, das der Polizist gesagt hat, dass das 30€ oder 35€ kostet. Liegt daran, dass die 6te Person nicht ordnungsgemäß angeschnallt sein kann.
Wir hatten Glück denn sie haben ein Auge zugedrückt.
Ich lag da grad noch mit jemand im Kofferraum und konnte deshalb alles mithören :P


Hehe. Denn dann handelt es sich ja noch um ein Verwarnungsgeld. Wird dann praktisch geahndet, wie als wenn jemand nicht angeschnallt ist?
Danke für den Hinweis.

Zu den Zeugen: Den Jungen den wir dort abgeholt haben der kennt die. Das regeln wir schon noch die kriegen ihr fett schon noch weg. Nur halte ich nichts von Gewalt. Er meinte das sind solche die nichts besseres zu tun haben, als andere anzuschwärzen.

Bin mal gespannt was die Bullerei jetzt macht...Sollen se kommen und dann zahlen wir eben die 30€ Lehrgeld für nicht angeschnalltes fahren und gut ist.
MfG Martin

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Smart18« (18. August 2006, 11:57)


Beiträge: 1 306

Registrierungsdatum: 14. Februar 2005

Mein Auto: Opel Astra TQP

  • Nachricht senden

12

Freitag, 18. August 2006, 12:26

also soweit es mir bekannt is, dürfen auch 10leute in einem auto mitfahren wo nur 5erlaubt sind, aber auf sitzen wo ein anschnaller vorhanden is, muss man sich anschnallen. man darf also im fussraum oder im koffraum leute transportieren, nur wenn was passiert zahlt die versicherung nich. so sagte es mir mein fahrlehrer 3/05 und meiner freundin die führerschein macht auch

mfg
no pain, no gain.

Smart18

unregistriert

13

Freitag, 18. August 2006, 12:36

Zitat

Original von Tony Montana
also soweit es mir bekannt is, dürfen auch 10leute in einem auto mitfahren wo nur 5erlaubt sind, aber auf sitzen wo ein anschnaller vorhanden is, muss man sich anschnallen. man darf also im fussraum oder im koffraum leute transportieren, nur wenn was passiert zahlt die versicherung nich. so sagte es mir mein fahrlehrer 3/05 und meiner freundin die führerschein macht auch

mfg


Diese Regel galt bis zum 30.4.2006, wenn CivicMaster das Datum richtig im Kopf hatte :)
Ab dem 1.5. darf man nur noch so viele Personen im Fahrzeug befördern wie im Fahrzeugschein Sitzeplätze eingetragen sind. bei einem normalen Pkw also nur noch 4-5. Werde allerdings schon meiner Schwester sagen sie soll sich darauf berufen auf die alte Regel vielleicht klappt es ja.
War nur mal interessant zu wissen wie hoch das Strafmass ist btw. wie es gewertet wird also was es für ein Verstoß ist. Im Prinzip kann man den Thread closen, oder wollt Ihr noch wissen was aus der Anzeige wird :))
MfG Martin

skully

Fortgeschrittener

Beiträge: 318

Registrierungsdatum: 12. Dezember 2003

Mein Auto: Accord Coupe V6 CS2

  • Nachricht senden

14

Freitag, 18. August 2006, 12:54

und wenn das zul. gesamtgewicht überschritten wird, kann es sogar sein, dass nur 2 leute mitdürfen, obwohl 5 plätze im fahrzeugschein stehen :)

ja ist übertrieben, aber darauf ist auch zu achten

Beiträge: 1 241

Registrierungsdatum: 3. Februar 2004

Mein Auto: Opel Astra G

  • Nachricht senden

15

Freitag, 18. August 2006, 18:34

Wie ist das mit Fahrzeugen die gar keine Gurte haben?

Darf man die jetzt gar nicht mehr fahren (Oldtimer z.B.)?
:rolleyes: ECOTEC statt VTEC :rolleyes:

Smart18

unregistriert

16

Freitag, 18. August 2006, 18:41

Hi,
also was meine Sache anbelangt habe ich nun angegeben, dass ich das nicht war mit dem Fahrzeug.
Die Bullen waren gestern eh verplant, weil wir 2 Fiestas haben. Einen silbernen und einen blauen. Kennzeichen des einen OG-KS und der andere OG-SK :)) :)) :))
Sie haben dann gesagt "ja dann können wir nichts machen".
Somit ist es gegessen.
MfG Martin

Beiträge: 710

Registrierungsdatum: 16. Juni 2005

Mein Auto: Honda Prelude BB9!!

  • Nachricht senden

17

Freitag, 18. August 2006, 20:43

wenn du die leute kennst, solltest du nicht unbedingt google keywords zusammen präsentieren *G*
Wie viele Martins gibts denn in Oberwolfach die einen Honda Accord CE7 fahren? ;)

Smart18

unregistriert

18

Freitag, 18. August 2006, 21:16

Zitat

Original von SnoopDOC
wenn du die leute kennst, solltest du nicht unbedingt google keywords zusammen präsentieren *G*
Wie viele Martins gibts denn in Oberwolfach die einen Honda Accord CE7 fahren? ;)


Oberwolfach ist mein zukünftiger Wohnort ab Sep. sprich es ist nicht dort passiert :) :P
MfG Martin

MrBuRNz

Meister

Beiträge: 2 722

Registrierungsdatum: 22. April 2004

Mein Auto: Audi A3

  • Nachricht senden

19

Samstag, 19. August 2006, 12:48

Zitat

Original von PapaSchlumpf
Wie ist das mit Fahrzeugen die gar keine Gurte haben?

Darf man die jetzt gar nicht mehr fahren (Oldtimer z.B.)?


Autos vor Baujahr 1971 darf man ohne Gurte fahren. ab '71 waren Gurte VORNE Pflicht und später waren sie auch hinten Pflicht.

Ich würd den Pennern auch die Fresse polieren die mich wegen so ner kagge anzeigen. Haben die den nix besseres zu tun ?( :(
Wer MrBuRNz© nachmacht oder fälscht, oder nachgemachte oder gefälschte MrBuRNz© Beiträge in Umlauf bringt, anderen verschafft oder einem anderen überläßt, muss zur Strafe Golf 1 Diesel fahren

20

Sonntag, 20. August 2006, 22:01

Zitat

Original von Tony Montana
also soweit es mir bekannt is, dürfen auch 10leute in einem auto mitfahren wo nur 5erlaubt sind, aber auf sitzen wo ein anschnaller vorhanden is, muss man sich anschnallen. man darf also im fussraum oder im koffraum leute transportieren, nur wenn was passiert zahlt die versicherung nich. so sagte es mir mein fahrlehrer 3/05 und meiner freundin die führerschein macht auch

mfg

Von der Regelung wusst ich nichts, auf jeden Fall darfst mit normalem B Führerschein max. 9 personen im Auto haben. Also 8+Fahrer;-)
Aber das Leute einen wegen sowas anzeigen, WAS GEHT :idiot: