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wcf.user.option.userOption52: Civic Type R FN2 / Mazda 6 Sport Kombi / Polo 86c
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Original von Franky
wenn nach einer Auffahrt (und auch ein Autobahn Kreuz/ Dreieck zählt dazu) kein Schild steht, dass die Geschwindigkeit begrenzt, dann ist dort freigegeben.
Angabe natürlich ohne Gewähr![]()
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Original von acci78
i don't think so franky.....
ausserhalb von ortschaften, baulich getrennte fahrbahnen, ist glaub ich 120km/h.
hab keine lust nachzuschauen, aber ich denke das ist richtig......
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Original von targagünni
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Original von acci78
i don't think so franky.....
ausserhalb von ortschaften, baulich getrennte fahrbahnen, ist glaub ich 120km/h.
hab keine lust nachzuschauen, aber ich denke das ist richtig......
Hi
baulich getrennte Straßen zweispurig ,ist die Geschwindigkeit wie auf der Autobahn, also offen, außer es steht ein Schild für eine Geschwindigketsbegrenzung.![]()
This post has been edited 1 times, last edit by "Schleudertrauma" (Mar 22nd 2006, 4:40pm)
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Original von Schleudertrauma
So ist das. Aber mal eine andere Frage.
Ist ja allgemein bekannt, dass man auf dem Beschleunigungsstreifen schneller fahren darf als das Fahrzeug links neben einem. In diesem spezielle Fall ist also links Überholen erlaubt.
Aber wie ist es auf Verzögerungsstreifen? Oder noch wichtiger: Zum Beispiel vor Autobahndreiecken wenn sich die Bahn in 2 Autobahnen aufteilt und in der Mitte durch besonders dicke Streifen abgegrenzt sind. Darf ich dann z.B. auf den beiden rechten Spuren schneller fahren als auf den linken? Wäre an sich ja logisch sonst müsste man da ja ständig 80 fahren weil die LKWs auf der anderen Bahn nicht mehr schaffen und man sie nicht überholen darf.
Ist klar was ich meine? Also wie sieht das da aus?
Krass, ich hab auch Rechts überholt wenn die Schienen ganz rechts verlegt waren.
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um eine Straßenbahn zu überholen (Straßenbahnen müssen sogar rechts überholt werden, außer in Einbahnstraßen oder wenn die Schienen ganz rechts verlegt sind)
This post has been edited 1 times, last edit by "Lt.Rapman" (Mar 23rd 2006, 4:41pm)