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Frage in Kategorie: Recht & Justiz - Verkehrsrecht
Betreff: Anzeige wegen Fahrens in der Fußgängerzone mit Hummer 2 Jeep
Einsatz: €20,00
Status: Beantwortet
geschrieben am 19.01.2006 17:55:00
Die Polizei, welche zu Fuß auf Streife war, hat mich angehalten als ich einen großen Jeep aus der Fußgängerzone fahren wollte. Es war keine normale Kontrolle. Ich musste mich richtig beschimpfen lassen. Die Polizei drohte mir mit Anzeige wegen groben Unfugs. (Diesen Paragrafen gibt es aber nicht mehr. Mein ehemaliger Anwalt ist vorbestraft wegen groben Unfugs, weil er auf der LKW-Pritsche mitgefahren ist vor 45 Jahren)
Ich habe der Polizei erklärt, dass ich den Jeep nur aus der Fußgängerzone rausfahre, weil er da parkte. Aber ich selbst hatte ihn nicht dort geparkt. Es haben mehrere Leute in der Firma einen Schlüssel.
Vielleicht muss ich noch anmerken, dass der Jeep in der U-Bahn Ebene geparkt war und ich die ganzen Treppen rauffahren musste. Gilt die U-Bahn Passage auch als "normale" Fußgängerzone?
Ich kann mir auch nicht erklären, wie der Wagen da unten rein kam. Niemand will es gewesen sein. Der Hummer H2 lässt sich die Treppen auf- und abfahren, als wäre es nur eine kleine Anhöhe. 330 PS, Allrad, 3,5 Tonnen...
Kann ich nun Ärger bekommen für das Rausfahren aus der Fußgängerzone?
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Antwort
Betreff: >Anzeige wegen Fahrens in der Fußgängerzone mit Hummer 2 Jeep
19.01.2006 18:28:17
von Rechtsanwältin Christine Gerlach
www.internetkanzlei.de Kontaktdaten auf 123recht.net
Maximilianstraße 41, 86150 Augsburg, 0821/45505611, Fax: 0821/45505620
Christine Gerlach, Augsburg, hat Interessensschwerpunkte: Internetrecht, Familienrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht.
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Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:
Das Befahren einer Fußgängerzone wird laut Bußgeldkatalog mit 20 Euro geahndet.
Eine U-Bahntreppe kann nicht als Fußgängerzone angesehen werden, da es sich um eine Straße handelt. Dies liegt bei einer Treppe nicht vor.
Dass Ihr Auto dort abgestellt wurde und zwar nicht von Ihnen können Sie geltend machen. Jedoch ist es fraglich, wie Sie das beweisen wollen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte.
Falls Sie noch Fragen haben sollten, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin
gerlach@internetkanzlei.de
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Hier ein Bild genau von der Stelle, wo ich mit dem Jeep kontrolliert wurde:
Ich dachte man müsse mir beweisen, dass ICH in die Fußgängerunterführung reingefahren bin. Dann werde ich meine Unschuld beweisen müssen. Ich versuche es. Ich bin halt nicht reingefahren sondern habe den Jeep bloß rausgefahren. Er war vor dem Fahrscheinautomat geparkt.
Muss ich meine Unschuld beweisen? Habe das mit der Treppe die keine Straße ist nicht ganz verstanden.
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Antwort auf einmalige Nachfrage vom Anwalt
geschrieben am 20.01.2006 08:06:03
Sehr geehrter Fragesteller,
da eine Treppe keine Straße darstellt, gehört sie auch nicht zur Fußgängerzone.
Sie müßten auf jeden Fall nachweisen, dass Sie den Jeep nicht in die U-Bahn-Station gestellt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin
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Frage in Kategorie: Recht & Justiz - Verkehrsrecht
Betreff: Hummer H2 in U-Bahn-Ebene - einiges noch unklar - hier Bilder!!!
Einsatz: €60,00
Status: Beantwortet
geschrieben am 23.01.2006 00:10:00
Wahrscheinlich habe ich mich bei meiner letzten Frage unklar ausgedrückt. Sorry! Deswegen hier nochmal der Sachverhalt etwas klarer geschildert. Vielleicht habe ich mich auch geschämt und deswegen nicht alles erzählt....
Also - es war ja gar kein Hummer H2... - sondern es waren 2 Hummer H2 (zusammen 660 PS und 7,0 Tonnen).....
Nochmal von vorne: irgendjemand hat meine beiden Lieblingsautos in diese U-Bahn-Ebene in Frankfurt gefahren. Ein Passant hat es sogar fotografiert und ins Internet gestellt. Ich habe das Bild zufällig entdeckt und nochmal hier gespeichert:
Ich kann auch da wirklich nicht erkennen, wer die Wagen gefahren hat.
Ich habe natürlich meine beiden Wagen irgendwann vermisst. Einer ist ja immer irgendwie weg (beim Autowäscher oder so), aber als dann beide weg waren, bin ich natürlich sofort auf die Suche gegangen. Ich konnte die beiden aber nirgendwo finden. Also musste ich die U-Bahn nehmen, da ich nicht zu spät zur Arbeit kommen wollte. Und? Da standen sie dann plötzlich vor dem Fahrkarten-Automat. - Das war mir peinlich! Meine Autos in der U-Bahn-Ebene! Was müssen die Leute denken!
Ich habe natürlich sofort mit einem netten Passanten, der bereit war mir zu helfen, die beiden Wagen aus der U-Bahn herausgefahren. Auf diesem Bild kann man das ja ganz genau erkennen, dass wir die Hummer raus- und nicht reinfahren:
So jetzt kommts: da kamen plötzlich zwei Polizisten und anstatt sich zu bedanken, waren diese irgendwie stocksauer und haben nur rumgeschrien, ich solle "die Dinger so schnell wie möglich rausfahren" und so ein Zeug.
Da habe ich natürlich sofort auf die Beamten gehört, da die sich eh schon so aufgeregt hatten und ich nicht wollte, dass die noch wütender auf mich wurden. Also hat der nette Passant den ersten Hummer so schnell die Treppen hochgefahren, dass dieser mit einem coolen Sprung über die Stufen geflogen ist. War auch richtig so, denn so konnte nichts kaputt gehen. Das war so cool, da habe ich gleich noch ein Bild gemacht:
Boah, da haben die erst Recht rumgeschrien. Wir sollen nicht so rasen und so ein Zeug. Verstehe ich nicht - das war doch eine klare Anweisung "so schnell wie möglich"!
Gut - also habe ich den Zweiten Hummer H2 ganz langsam und behutsam die Treppe hochgefahren. Dumme Idee - weiß doch jeder, der mit seinem Hummer Treppen fährt. Da federt der Wagen viel zu doll ein und es kann zu Beschädigungen am Unterboden und sonstwas kommen. Das sieht man ja auch hier auf diesem Bild:
Jetzt behaupteten die beiden Beamten, ich hätte die Treppe kaputt gemacht. JA, WAS KANN ICH DENN DAFÜR?! Hier nochmal ein Bild von der defekten Treppe:
Jetzt weiß ich nicht, was auf mich zukommt. Die Beamten haben soviele Sachen geschrien: So schnell wie möglich raus, fahren Sie nicht so schnell, Sie haben alles kaputt gemacht, Sie bekommen eine Anzeige.
Ich bin ganz verwirrt. Ich wollte doch nur alles gut machen und habe genau getan, was ich als guter Bürger machen musste (Autos aus U-Bahn Ebene geholt) und was die Beamten mir gesagt haben (schnell gefahren (sogar mit Sprung) und dann langsam gefahren).
Deshalb meine Frage: Müssen die Beamten jetzt nicht für meinen beschädigten Unterboden aufkommen? Oder muss ich jetzt sogar noch die Treppenstufe bezahlen (Sachbeschädigung)? Anm.: die Stufen haben extreme Vorschäden! Wer weiß, wer da sonst noch so alles hoch und runtergefahren ist.
Welche Strafe droht mir jetzt?
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Antwort
Betreff: >Hummer H2 in U-Bahn-Ebene - einiges noch unklar - hier Bilder!!!
23.01.2006 06:36:32
von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
WWW.RECHTSANWALT-BOHLE.DE Kontaktdaten auf 123recht.net
Damm 2, 26135 Oldenburg, 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Sylvia True-Bohle, Oldenburg, beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Strafrecht, Familienrecht, hat Interessensschwerpunkte: Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht.
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Sehr geehrter Ratsuchender,
selbstverständlich wäre es besser gewesen, den Fall schon beim letzen Mal vollständig zu schildern.
Um es vorwegzunehmen: SIE werden sicherlich keinen Schadensersatz von den Polizeibeamten oder sonstjemanden für den beschädigten Hummer bekommen.
SIE werden vielmehr Schadensersatz an der Treppen für die durch das Aufsetzen des Unterbodens entstandenen Schaden leisten müssen.
Es kommt nicht darauf an, dass Sie die Fahrzeuge dort nicht hingefahren haben; wesentlich ist allein, dass Sie (und ein "zufällig" vorbeikommender Passant) die Wagen herausgefahren haben und dabei ein Schaden entstanden ist.
Ihre Behauptung, den Anweisungen der Beamten nur Folge geleistet zu haben, sollten Sie dabei auch vergessen, da die Anweisung nicht auf die Beschädigung der Treppe gemünzt gewesen ist.
Selbstverständlich muss bei den beschädigten Treppen ev. Vorschäden nach dem Prinzip Neu-für-Alt berücksichtigt werden, ALLE UMSTÄNDE hierzu müssen Sie aber beweisen.
Dieses ist der zivilrechtliche Teil der Frage: Sie werden also zahlen müssen, bekommen hingegen keinen Ersatz.
Sie sollten in Ihrer Firma lieber die Nutzung von Fahrzeugen anders regeln.
Strafrechtlich wird man Ihnen die Sachbeschädigung kaum anlasten können, da diese fahrlässig entstanden ist und fahrlässige Sachbeschädigung kein Straftatbestand darstellt.
Allerdings sollten Sie sich nicht darauf einlassen, dass Sie "NUR den Anweisungen der Beamten Folge geleistet hätte", da Sie sich a) es insoweit doch recht einfach machen (siehe oben) und b) im Streitfall die Beamten als Zeugen sicherlich nicht bestätigen werden, dass die die Treppe als Sprungschanze nutzen, bzw. diese beschädigten sollten.
Auch das "so schnell wie möglich" können Sie nicht ernsthaft wörtlich genommen haben. Wenn Sie sich darauf versteifen, wird eine mögliche Strafe sicherlich höher ausfallen, da man doch dann das Gefühl bekommen könnte, dass Ganze sei ein großer Jux und alle Beteiligten werden doch etwas veräppelt, zumal es doch recht mekrwürdig ist, dass die Bilder gemacht worden sind.
Und schneller wäre es sicherlich gewesen, die Hummer über die Schienen zu entfernen, was Sie ja Gott sei Dank nicht getan haben (Stichwort:Gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr), so dass ich auch insoweit doch mehr an einen Scherz nach wie vor glaube.
Sie sollten nun abwarten, was genau auf die zukommt und bis dahin KEINE Angaben machen, da jedes Wort hier zuviel und daher falsch sein könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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Date of registration: Oct 26th 2003
wcf.user.option.userOption52: CRX EE8, Civic EE9 , Lexus LS, Mazda MPS
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Original von Hong
jo der Niko aus Frankfurt www.sunrise.de
seinen fuhrpark haette ich gerne, fehlen halt nur hondas![]()
Date of registration: Sep 24th 2003
wcf.user.option.userOption52: Civic Type R FN2 / Mazda 6 Sport Kombi / Polo 86c
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Original von HondaCruiser
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Original von Hong
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Das ist doch der, der den Lambo öffters mal in der Göthestr. parkt!