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Punkte und ihre Haltbarkeit
Eintragungen über Verkehrsverstöße im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf feststehender Fristen zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht.
Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen:
2 Jahre bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).
5 Jahre bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen und bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.
10 Jahre bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen und bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.
Eine Tilgung erfolgt nur, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden.
(Kurzfassung)
Quelle
www.kba.de